UNHCR legt Eckpunkte zum Flüchtlingsschutz vor

Berlin - Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) ruft dazu auf, in Deutschland ein jährliches Aufnahmekontingent für die Neuansiedlung von Flüchtlingen aus Erstzufluchtsländern einzuführen.

Die Einrichtung eines derart systematischen Resettlement-Programms gehört zu einer Reihe von Vorschlägen, die UNHCR heute, am deutschen ‚Tag des Flüchtlings’, in einem Eckpunktepapier zur bevorstehenden Konstituierung des Bundestages und der Bundesregierung vorgelegt hat.

"Wir hoffen, Deutschland wird in Zukunft zu jenen Staaten gehören, die in Zusammenarbeit mit UNHCR regelmäßig Aufnahmekontingente für besonders hilfsbedürftige Flüchtlinge bereitstellen", sagte Michael Lindenbauer, UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich in Berlin.

In dem Eckpunktepapier werden neben dem Resettlement insgesamt sieben Themenfelder im Flüchtlingsschutz genannt, in denen UNHCR dringenden Handlungsbedarf auf deutscher Seite sieht. Dies gilt zum Beispiel bei der Anwendung des sogenannten Dublin-Verfahrens. Auf Grundlage der gleichnamigen Verordnung ist geregelt, welcher EU-Staat die Durchführung eines Asylverfahrens übernimmt. In der Regel handelt es sich dabei um jenes Mitgliedsland, in das der Asylsuchende zuerst eingereist ist. UNHCR spricht sich dafür aus, wie aktuell am Beispiel Griechenland, Asylsuchende nicht in einen EU-Mitgliedsstaat zu überstellen, wenn dort die Rechte von Asylsuchenden nicht gewahrt und ein funktionierendes Asylsystem nicht vorhanden ist. Zudem muss nach UNHCR-Ansicht durch entsprechende Änderung im Asylverfahrensgesetz ein effektiver Rechtsschutz gegen eine Rücküberstellung im Dublin-Verfahren gewährleistet sein.

UNHCR setzt sich ferner u. a. dafür ein, die Verfahrensfähigkeit für Minderjährige im Asylverfahren auf 18 Jahre anzuheben. Dies sei unter den Gesichtspunkten des Kindeswohls, der UN-Kinderkonvention und der Rechtsklarheit dringend erforderlich. UNHCR plädiert dafür, minderjährige oder schwer traumatisierte Asylbewerber grundsätzlich vom Flughafenverfahren auszunehmen.

Zur Diskussion um ein Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge befürwortet UNHCR eine Ausweitung der bislang geltenden gesetzlichen Altfallregelung. Neben einer Verlängerung der Frist zum Nachweis selbstständiger Unterhaltssicherung sowie Ausnahmeregelungen zugunsten humanitärer Härtefälle schlägt UNHCR vor, die Möglichkeit einer Aufenthaltslegalisierung unabhängig von einem bestimmten Einreisedatum auf geduldete Flüchtlinge mit einer angemessenen Voraufenthaltsdauer auszudehnen. Um in Zukunft das Problem der Kettenduldungen zu vermeiden, ist es aus UNHCR-Sicht auch wünschenswert, bei der möglichen Legalisierung des Aufenthalts die Zumutbarkeit der Rückkehr mit Blick auf die bisherige Aufenthaltsdauer, das Alter und die Integration zu prüfen. Hierfür bedarf es einer ergänzenden Regelung im Aufenthaltsrecht.


Veröffentlicht am: 02.10.2009