Flüchtlingsschutz bedeutet im Kern, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen respektiert werden, dass sie Zugang zu einem effektiven und fairen Verfahren haben und den Schutz bekommen, den sie benötigen.
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Kernprinzip ist, dass kein Flüchtling direkt oder indirekt zur Rückkehr in ein Land gezwungen werden darf, wo sie oder er Verfolgung befürchten muss (Prinzip des Non-Refoulement). Darüber hinaus sind zusätzliche Rechte festgelegt. Völkerrechtlicher Grundpfeiler des internationalen Flüchtlingsschutzes ist die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 und deren Zusatzprotokoll von 1967. Der GFK und/oder dem Zusatzprotokoll sind bis heute 147 Staaten beigetreten. Es bestehen zudem verschiedene internationale und regionale Schutzinstrumente, z.B. in Afrika, Europa und Lateinamerika, welche diese verstärken und ergänzen.