In der Schweiz

Das UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein hat sein Büro in Genf beim Hauptsitz von UNHCR. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt – wie in anderen westeuropäischen Staaten auch – im Bereich der Sicherstellung des Rechtsschutzes für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge, in der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, sowie in der Förderung von dauerhaften Lösungen für Flüchtlinge, insbesondere der Integration und der Neuansiedlung. Das UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein arbeitet eng mit den Schweizer Behörden, Nichtregierungsorganisationen und anderen interessierten Akteuren zusammen.
In der Schweiz werden Asylanträge vom Bundesamt für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht entschieden. UNHCR versucht sicherzustellen, dass Asylanträge in einem angemessenen und fairen Verfahren geprüft werden. Dazu veröffentlicht UNHCR Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen und Verfahrensregelungen aus internationaler, europäischer und nationaler Sicht und übermittelt sie den Schweizer Behörden, insbesondere dem Bundesamt für Migration und dem Parlament. Auf Anfrage von Behörden, Gerichten, Anwälten oder Asylsuchenden beziehungsweise Flüchtlingen nehmen unsere Experten im Rahmen ihrer Möglichkeiten Stellung.





